„Wenn sich das offizielle Österreich zu Fehlern und Versäumnissen der Vergangenheit bekennt, ist das ein wichtiger Schritt um die Aufarbeitung zu ermöglichen“, so Schwanda.
Als Grundlage für die inhaltliche Ausgestaltung der Gedenkmöglichkeit soll in einem ersten Schritt in einem rechtshistorischen Gutachten die österreichische Rechtslage im Bereich des Strafrechts, Ehe- und Partnerschaftsrecht sowie Kindschafts- und Fortpflanzungsrecht seit 1945 näher beleuchtet werden. Im Fokus steht die Entstehungsgeschichte von Reformen im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Justiz, die Auswirkungen auf lesbische, schwule, bisexuelle, trans*, nichtbinäre, intersexuelle und queere Personen hatten bzw. haben.
Zur Durchführung des Projekts werden von QWIEN die Historiker Hans-Peter Weingang und Sebastian Pay beauftragt.