Die Historikerin Natascha Bobrowsky hat im Juli ein auf ein Jahr geplantes Forschungsprojekt zur Stigmatisierung und Verfolgung homosexueller Frauen in der NS-Zeit begonnen. Erstmals sollen dabei auch alle zugänglichen Akten und Zeugnisse aus den Bundesländern ausgewertet werden.
Erst seit 2005 werden in Österreich homosexuelle Personen als Opfer des Nationalsozialismus anerkannt. Nur rund sechs Prozent, der in Österreich während des Nationalsozialismus nach § 129Ib StG Verurteilten, waren Frauen. Die Schicksale der Frauen, die wegen homosexuellen Handlungen zwischen 1938 und 1945 beschuldigt, verurteilt und inhaftiert wurden, sind von der Forschung bisweilen nur gering beachtet worden. Das angestrebte Forschungsprojekt setzt sich einerseits zum Ziel, die Verfolgungssituation in der NS-Zeit von Frauen in ganz Österreich statistisch aufzuarbeiten. Andererseits steht eine qualitative Analyse der rund 50 in den österreichischen Landesarchiven aufbewahrten Gerichtsakten, die nach § 129Ib StG angeklagte Frauen betreffen, im Mittelpunkt. Dementsprechend ist das Projekt mit umfassenden Recherchen sowie Digitalisierungsarbeiten im Kärntner, Niederösterreichischen, Oberösterreichischen, Steiermärkischen, Tiroler und Vorarlberger Landesarchiv verbunden. Mit der Analyse der Gerichtsakten gehen auch Fragen rund um die Ereignisse nach der Verurteilung einer Person, sowie der Situation in Konzentrationslagern, aber auch einer Täter:innenschaft einher. Im Mittelpunkt des Projektes steht allerdings vor allem die Dokumentation der Einzelschicksale dieser bisweilen noch kaum beachteten NS-Opfer, sowie eine möglichst umfassende Darstellung der Verfolgungssituation homosexueller Frauen im Nationalsozialismus.
Das Forschungsprojekt wird vom Nationalfonds der Republik Österreich für die Opfer des Nationalsozialismus und vom Zukunftsfonds Austria unterstützt. Natascha Bobrowsky schrieb bereits ihre Masterarbeit am Institut für Geschichte der Universität Wien zum Thema Stereotype über weibliche Homosexualität in Strafgerichtsakten. Verfahren gegen Frauen nach § 129Ib StGB in Österreich während der NS-Zeit. Zuletzt veröffentlichte sie den Aufsatz: „Ich nehme an […], dass sie ein Mannweib ist.“ Verfolgung und Stereotypisierung homosexueller Frauen in Gerichtsakten zu § 129 Ib StG, in: Andreas Brunner, Hannes Sulzenbacher (Hg.): Homosexualität und Nationalsozialismus in Wien, Wien: Mandelbaum Verlag 2023, S. 95-114.
Abb: Ausschnitt aus dem Aktendeckel des Verfahrens gegen Elisabeth Langer und Marie Kerschbaumer 1942, WStLA, Landesgericht für Strafsachen, A11: Vr 768/42