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Fundstück des Monats (April 2022)

Im Dezember 1949 formulierte die Österreichische Liga für Menschenrechte eine Presseaussendung, in der sie eine Neuregelung von Paragraf 129 Ib des österreichischen Strafgesetzes forderte. Dieser Paragraf verbot „Unzucht wider die Natur mit Personen desselben Geschlechts“ und sah dafür eine Strafe von einem bis zu fünf Jahren schwerer Kerkerhaft vor. Unser Fundstück des Monats April zeigt

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