Der Verein Qwien – Zentrum für Queere Geschichte ist bemüht, seine Website im Einklang mit dem Web-Zugänglichkeits-Gesetz (WZG) in der geltenden Fassung barrierefrei zugänglich zu machen und die Anforderungen der Richtlinie (EU) 2016/2102 umzusetzen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für www.qwien.at sowie die englischsprachige Version www.qwien.at/en.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website ist größtenteils mit Konformitätsstufe AA der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 gemäß EN 301 549 vereinbar. Qwien verbessert die digitale Zugänglichkeit laufend. Umgesetzt wurden unter anderem:
- semantische ARIA-Rollen und Landmarken
- verbesserte Tastaturbedienbarkeit und sichtbare Fokusmarkierungen
- Optimierung von Farbkontrasten
- Alternativtexte für Bilder
- strukturierte Überschriftenhierarchien
- regelmäßige technische Prüfungen (axe, Pa11y, Lighthouse)
Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehenden Inhalte sind noch nicht vollständig barrierefrei und werden schrittweise optimiert.
a) Unvereinbarkeit mit dem Web-Zugänglichkeits-Gesetz
- Einzelne Bilder und Medien verfügen noch nicht über vollständige Alternativ- bzw. Beschreibungstexte (WCAG 1.1.1).
- Externe Einbindungen (z. B. Karten, Social-Media-Elemente) sind nicht vollständig barrierefrei (WCAG 2.1.1, 4.1.2).
- In Einzelfällen sind Farbkontraste noch unzureichend (WCAG 1.4.3).
- Bestimmte PDF-Dokumente und Archivmaterialien sind nicht barrierefrei (WCAG 2.0 4.1.2).
- Ein automatisiertes Bildquellen-Overlay-System (Drittanbieter-Plugin) erzeugt vereinzelt technische ID-Duplikate, die jedoch keinen Einfluss auf die Nutzbarkeit der Website haben.
- Ein optionales externes Accessibility-Tool (Toolbar) weist technische WCAG-Hinweise bei Kontrast und Formularstruktur auf. Diese betreffen ausschließlich die Plugin-Oberfläche und haben keinen Einfluss auf die Nutzung der Seite.
b) Unverhältnismäßige Belastung
Historische Dokumente und wissenschaftliche Materialien können aufgrund ihres Quellencharakters derzeit nicht vollständig barrierefrei aufbereitet werden. Neue Inhalte werden nach Möglichkeit barrierefrei bereitgestellt.
c) Inhalte außerhalb des Anwendungsbereichs
- Inhalte von Drittanbietern
- ältere PDF-Dokumente, Archiv- und Pressematerial
Erstellung dieser Erklärung
Diese Erklärung wurde am 05.11.2025 auf Basis einer Selbstbewertung erstellt.
Verwendete Prüfverfahren:
- axe DevTools
- Pa11y (WCAG-Scanner)
- Google Lighthouse (Teilbereich Barrierefreiheit)
- manuelle Tastatur- und Screenreader-Tests
Letzte Aktualisierung: 05.11.2025
Feedback und Kontakt
Wenn Ihnen Barrieren auffallen, die die Nutzung unserer Website erschweren, kontaktieren Sie uns bitte.
Kontaktadresse: office@qwien.at
Betreff: „Hinweis zur Barrierefreiheit“
Bitte nennen Sie die betreffende URL und beschreiben Sie das Problem. Wir bemühen uns um Rückmeldung innerhalb von zwei Wochen.
Durchsetzungsverfahren
Wenn Sie keine oder unzureichende Antworten erhalten, können Sie bei der Österreichischen Forschungsförderungsgesellschaft (FFG) Beschwerde einreichen.
Beschwerdeformular:
https://www.ffg.at/barrierefreiheit/beschwerdeformular
Die FFG prüft Beschwerden gemäß § 15 Abs. 3 WZG und gibt gegebenenfalls Handlungsempfehlungen ab.
Hinweis
Qwien arbeitet laufend daran, seine digitalen Angebote zu verbessern und allen Nutzerinnen und Nutzern einen gleichberechtigten Zugang zu ermöglichen.